Leistungen
Die MER-Pensionskasse bietet seit 1. Juli 2021 den Versorgungstarif Tarif 3 an.
Daneben bestehen Versorgungszusagen in den für neue Zusagen geschlossenen Versorgungstarifen Tarif 1, Tarif 2 und Tarif 2/2015. Tarif V war und Tarif V/2015 ist für die Aufnahme von ausgleichsberechtigten Personen in Folge eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidungen von Mitgliedern in Tarif 1, Tarif 2 und Tarif 2/2015 vorgesehen.
Die Versorgungstarife bieten den Versicherten folgende Leistungen im Versorgungsfall:
- Eine Altersrente ab dem 63. Lebensjahr (Tarif 1 und Tarif 3) bzw. ab dem 65. Lebensjahr / 67. Lebensjahr (Tarif 2 bzw. Tarif 2/2015),
- die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente,
- bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung eine Invalidenrente und
- die Absicherung der Familie durch Rentenzahlungen an den hinterbliebenen Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner und ggf. die waisenrentenberechtigten Kinder (nur Tarif 1 und Tarif 3).
Die Begründung einer Mitgliedschaft in Tarif V und Tarif V/2015 erfolgt nur für geschiedene Ehegatten / eingetragene Lebenspartner von Betriebsangehörigen eines Trägerunternehmens mit einer bestehenden Zusage in Tarif 1, Tarif 2 oder Tarif 2/2015, wenn diese selbst zum Ende der Ehezeit kein Mitglied der Pensionskasse waren und im Rahmen einer internen Teilung ausgleichsberechtigt im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes sind. Tarif V und Tarif V/2015 bieten den begünstigten Personen eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr bzw. ab dem 67. Lebensjahr oder ggf. eine vorgezogene Altersrente.
Unterlagen zu den Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung finden Sie unter Satzung, AVB & Tarife.
Wichtig: Aus den hier und nachfolgend beschriebenen Leistungsinhalten kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Satzung und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen) der MER-Pensionskasse.
(Stand: 01.01.2025)