Tarif 1
Für Arbeitnehmer von Mitgliedsunternehmen der Gruppe 1 ist die Teilnahme am Tarif 1 regelmäßig obligatorisch. Der Tarif 1 wurde zum 30.06.2021 für neue Zusagen geschlossen. Bisher im Tarif 1 abgeschlossene Verträge und Beitragsverpflichtungen bleiben unverändert bestehen. Für Arbeitnehmer, die bereits einen Vertrag im Tarif 1 haben gibt es daher keine direkten Auswirkungen der Schließung Für Arbeitnehmer ohne Vertrag im Tarif 1 steht ggf. der Nachfolgetarif Tarif 3 mit obligatorischer Teilnahme zur Verfügung.
Die Begünstigten entrichten einen Beitrag in Höhe von bis zu maximal 2% ihres Brutto-Arbeitseinkommens als Arbeitnehmerbeitrag in die MER-Pensionskasse. Der Arbeitgeberbeitrag muss mindestens doppelt so hoch sein wie der jeweils entrichtete Arbeitnehmerbeitrag. Seine Obergrenze beträgt 6% des jeweiligen Brutto-Arbeitseinkommens.
Das monatliche Brutto-Arbeitseinkommen ist definiert als der Verdienst abzüglich Prämien, Überstunden- und Mehrarbeitsvergütung, Gratifikationen, vermögenswirksamer Leistungen und sonstiger einmaliger oder in der Höhe schwankender Zulagen.
Im folgenden Dokument finden Sie alle Informationen zum Thema Arbeitgeberwechsel bzw. Beendigung der Beschäftigung. Wir haben die unterschiedlichen Optionen im Falle Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen für Sie zusammengefasst.
Für Ihre weiteren Fragen nutzen Sie gerne unseren Service zu den häufigsten Fragen.
Wichtig: Aus den hier und nachfolgend beschriebenen Leistungsinhalten kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Satzung und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen) der MER-Pensionskasse.
(Stand: 02.01.2023)