Höhe der Versorgungsleistungen
Im Tarif 1 werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu einer Summe zusammengefasst. Derzeit beträgt die jährliche Rentenleistung 5,0% (Verrentungssatz) der ab 1. Januar 2014 eingezahlten Beiträge. Zusätzlich kann diese Rentenleistung durch Überschüsse erhöht werden.
Im Versorgungsfall sind die Versicherten und deren Hinterbliebene abgesichert. Die Versorgungsleistungen im Einzelnen finden Sie hier.
Wichtig: Aus den hier und nachfolgend beschriebenen Leistungsinhalten kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Satzung und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen) der MER-Pensionskasse.
(Stand: 02.01.2024)