AKTUALISIERUNG | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Renten von Weiterzahlern beitragsfrei
Bislang haben die Krankenkassen Beiträge auf alle Pensionskassenrenten erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis für unzulässig erklärt: Von Renten, die auf privaten Einzahlungen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis beruhen, dürfen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden.
NEUE INFORMATIONEN: Die Krankenkassen müssen klären, wie das Urteil in der Praxis im Einzelnen umzusetzen ist. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hat im Oktober 2018 ein Rundschreiben dazu veröffentlicht. Danach schickt die Pensionskasse in den Fällen, in denen sie einen privat finanzierten Anteil ermitteln kann, eine entsprechende Korrekturmeldung an die Krankenkasse. Für den privat finanzierten Anteil werden dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Im Rahmen der Verjährungsfristen werden auch in der Vergangenheit zu viel geleistete Beiträge unmittelbar von der Pensionskasse an die Rentner erstattet. Die Pensionskasse wird die Rentner informieren, die Erstattungen erhalten. Die erforderlichen Anpassungen im EDV-System werden jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten die betroffenen Rentner insoweit noch um etwas Geduld.
Über aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema werden wir Sie hier informieren.