Satzung, AVB & Tarife
Nachfolgend finden Sie die Satzung der MER-Pensionskasse, die detaillierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der MER-Pensionskasse zu Tarif 1, Tarif 2, Tarif 2/2015, Tarif 3 und Tarif V/2015 (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen), den Geschäftsbericht, die Informationspflichten, die Grundsätze der Anlagepolitik sowie Informationen zur Nachhaltigkeit.
Geschäftsbericht
Informationspflichten
Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung (VAG-Informationspflichtenverordnung - VAG-InfoV)
Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Tarif 1 der MER-Pensionskasse VVaG
- Tarif 2 der MER-Pensionskasse VVaG
- Tarif 3 der MER-Pensionskasse VVaG
- Tarif V der MER-Pensionskasse VVaG
Informationen für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Anlagepolitik
Grundsätze der Anlagepolitik (gem. § 234i VAG sowie Erklärungen nach §134b und 134c AktG)
Der § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen. Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik gem. § 234i VAG) erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die der MER-Pensionskasse VVaG.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)
Die MER-Pensionskasse VVaG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren werden daher in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Diese Berücksichtigung erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).
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Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4(1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:
"Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren."
Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtungen deutlich erhöhen. Zudem sind Details der hierfür erforderlichen Vorgehensweise noch ungeklärt. Aus diesen Gründen berücksichtigen die Pensionseinrichtungen nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nach Klärung der offenen Fragen werden die Pensionseinrichtungen eine Überprüfung ihres Standpunktes vornehmen.
(Stand: 01.03.2023)