Struktur der MER
Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie unterscheidet sich von einem Lebensversicherungsunternehmen vor allem darin, dass sie Versorgungsleistungen ausschließlich für Arbeitnehmer und deren Angehörige erbringt.
Die einzelnen Beitrags- und Leistungsbeziehungen erläutert das nachfolgende Schaubild.
(Stand: 01.01.2025)