So flexibel,
weil jede Reise
anders ist

Altersvorsorge, die sich Ihrem Leben anpasst – nicht umgekehrt

Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung – etwa einen Arbeitgeberwechsel oder den Eintritt in die Rente.

Veränderung

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert Ihr Arbeitgeber darüber die MER-Pensionskasse. Damit stoppt auch die Einzahlung von Beiträgen.

Die bisher angesparte Altersvorsorge bleibt Ihnen erhalten, wenn sie unverfallbar ist. Sie läuft ohne neue Beiträge weiter und wird im Leistungsfall ausgezahlt. Außerdem nimmt sie weiterhin an möglichen Überschüssen teil.

Zudem bietet Ihnen die MER flexible Möglichkeiten, um weiterzumachen.

Berufsschutz Plus Schutzschild

Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung – etwa einen Arbeitgeberwechsel oder den Eintritt in die Rente.

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Veränderung

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert Ihr Arbeitgeber darüber die MER-Pensionskasse. Damit stoppt auch die Einzahlung von Beiträgen.

Die bisher angesparte Altersvorsorge bleibt Ihnen erhalten, wenn sie unverfallbar ist. Sie läuft ohne neue Beiträge weiter und wird im Leistungsfall ausgezahlt. Außerdem nimmt sie weiterhin an möglichen Überschüssen teil.

Zudem bietet Ihnen die MER flexible Möglichkeiten, um weiterzumachen.

Wie geht Ihre Reise weiter? Ihre Reise – Ihre Wahl

Die MER bietet Ihnen flexible Möglichkeiten an.

Fortführung

mit neuem Arbeitgeber

Fortführung

ohne einen Arbeitgeber

Abfindung

unter bestimmten Bedingungen

Übertragung

auf den neuen Arbeitgeber

Beitragsfrei

einfach weiter-laufen lassen

Es wird dabei unterschieden, ob Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge der MER-Pensionskasse mit oder ohne Arbeitgeber fortführen wollen.

Fortführung mit neuem Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge kann fortgeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls bei der MER angeschlossen ist.

Wenn sich der neue Arbeitgeber der MER nicht angeschlossen hat, kann die betriebliche Altersvorsorge nicht fortgeführt werden.

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Fortführung ohne Arbeitgeber

Nach Beendigung einer Beschäftigung können Sie mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bei der MER-Pensionskasse auch ohne Arbeitgeber weitermachen – mit privaten Beiträgen.

Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses stellen. Weitere Informationen zum Antrag

Die Beitragszahlung ist bis zur Höhe des zuletzt durch Entgeltumwandlung gezahlten monatlichen Beitrags möglich (in der Regel 2 % des Brutto-Einkommens). Den genauen Betrag finden Sie auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. Der Beitrag wird einmalig festgelegt und ist monatlich zu zahlen. (Einen Mindestbeitrag gibt es nicht.)

Innerhalb der ersten 3 Monate weitermachen.

Altersvorsorge nach mehr als 3 Monaten fortsetzen.

★★★★★ – von An- bis Abreise

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine zusätzlich zur gesetzlichen Rente angesparte Altersvorsorge verwendet wird, um im Alter besser abgesichert zu sein. Daher fördert er die betriebliche Altersvorsorge stark. Wenn später kein Geld mehr da ist, kann dieser Zweck nicht mehr erfüllt werden.

Wenn das angesparte Kapital einer Altersvorsorge zum Beispiel vorzeitig verbraucht wurde, wirkt sich das langfristig nachteilig aus. Was kurzfristig wie ein finanzieller Vorteil erscheint, führt später zu geringeren monatlichen Einkünften – genau in der Lebensphase, in der sie besonders wichtig sind. Daher setzt der Staat hier enge Regeln.

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Abfindung

Auch bei der Abfindung genießen Sie den 5-Sterne-Service der MER-Pensionskasse. Wenn bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge der MER eine Abfindung möglich ist, bieten wir Ihnen diese automatisch an. Sie müssen nichts unternehmen, sondern können sich entspannt zurücklehnen – ganz wie im Urlaub.

Die betriebliche Altersvorsorge (Zusage) bei der MER-Pensionskasse VVaG unterliegt dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Für die betriebliche Altersvorsorge der MER gelten bestimmte Regelungen, die bei einer Abfindung zu beachten sind. Entscheidend sind dabei insbesondere der Einzahlungsweg der Beiträge sowie die Dauer seit Beginn der Altersvorsorge.

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In diesen Fällen ist eine Abfindung der MER-Pensionskasse möglich:

wenn die gesamte unverfallbare Altersvorsorge (Rentenanwartschaft) nicht über monatlich 37,45 Euro liegt.*

sofern die Altersvorsorge (Rentenanwartschaft) weniger als 3 Jahre bestanden hat und der verbleibende unverfallbare Anspruch nicht über monatlich 37,45 Euro liegt.*

Wenn eine Abfindung möglich ist, bieten wir Ihnen diese automatisch an.

* 1 % der Bezugsgröße zur Sozialversicherung; § 3 BetrAVG: 1 % von 3.745 Euro = 37,45 Euro im Jahr 2025.

Unverfallbar oder nicht?

Beim Thema Abfindung spielt die sogenannte Unverfallbarkeit eine wichtige Rolle. Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr verloren gehen können – auch wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Eine durch Entgeltumwandlung (Beiträge des Beschäftigten) finanzierte Altersvorsorge ist sofort unverfallbar und bleibt erhalten (§ 1b BetrAVG).

Wenn eine betriebliche Altersvorsorge bei der MER-Pensionskasse seit mindestens 3 Jahren besteht, ist auch ein Beitrag des Arbeitgebers unverfallbar und bleibt erhalten.**

Liegt die Dauer unter 3 Jahren, ist der Anspruch aus Arbeitgeberbeiträgen verfallbar – die Beiträge verbleiben dann in der Kasse.**

** Für ältere Zusagen gelten unter Umständen andere Zeiträume.

Übertragung

Unter bestimmten Bedingungen kann das angesparte Geld Ihrer Altersvorsorge bei der MER-Pensionskasse – innerhalb des ersten Jahres nach dem Ende der Beschäftigung – auf die Altersvorsorge eines neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren neuen Arbeitgeber und prüfen Sie mit ihm die Möglichkeit der Übertragung auf die neue Versorgungseinrichtung. Mehr Überblick, weniger Aufwand: Unter Umständen könnte es lohnenswert sein, bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei einer Stelle zu bündeln – für mehr Transparenz und geringere Verwaltung.
Wichtige Information

Wir können Ihnen leider keine Auskunft zum Vergleich der MER-Pensionskasse VVaG mit dem Angebot eines anderen Anbieters geben, da wir keine Informationen zu Vertragsinhalten bzw. den Leistungsmerkmalen haben. Eine Empfehlung können und dürfen wir daher nicht aussprechen.

Wir können Ihnen folgende Hinweise anbieten: Bei einem Wechsel gilt es – neben möglichen Berechnungen der späteren Leistungshöhen – insbesondere auch, die angebotenen Leistungsarten zu vergleichen. Es bietet sich daher an, genau darauf zu achten, welche Aspekte einer Altersvorsorge den eigenen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

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Beitragsfrei

Wenn Ihre Beschäftigung endet, meldet Ihr Arbeitgeber diese Information der MER-Pensionskasse. Ihre betriebliche Altersvorsorge wird dann automatisch beitragsfrei fortgeführt, bis Sie zum Beispiel Leistungen beantragen. Sie nimmt auch weiterhin an der Verzinsung teil.

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