So flexibel,
weil jede Reise
anders ist
Altersvorsorge, die sich Ihrem Leben anpasst – nicht umgekehrt
Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung – etwa einen Arbeitgeberwechsel oder den Eintritt in die Rente.
Veränderung
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert Ihr Arbeitgeber darüber die
Die bisher angesparte Altersvorsorge bleibt Ihnen erhalten, wenn sie unverfallbar ist. Sie läuft ohne neue Beiträge weiter und wird im Leistungsfall ausgezahlt. Außerdem nimmt sie weiterhin an möglichen Überschüssen teil.
Zudem bietet Ihnen die MER flexible Möglichkeiten, um weiterzumachen.
Auch wenn Beschäftigungsverhältnisse in der Regel langfristig angelegt sind, gibt es natürlich immer Gründe für deren Beendigung – etwa einen Arbeitgeberwechsel oder den Eintritt in die Rente.
Veränderung
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert Ihr Arbeitgeber darüber die
Die bisher angesparte Altersvorsorge bleibt Ihnen erhalten, wenn sie unverfallbar ist. Sie läuft ohne neue Beiträge weiter und wird im Leistungsfall ausgezahlt. Außerdem nimmt sie weiterhin an möglichen Überschüssen teil.
Zudem bietet Ihnen die MER flexible Möglichkeiten, um weiterzumachen.
Wie geht Ihre Reise weiter? Ihre Reise – Ihre Wahl
Die MER bietet Ihnen flexible Möglichkeiten an.
Fortführung
mit neuem Arbeitgeber
Fortführung
ohne einen Arbeitgeber
Abfindung
unter bestimmten Bedingungen
Übertragung
auf den neuen Arbeitgeber
Beitragsfrei
einfach weiter-
Es wird dabei unterschieden, ob Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge der MER-Pensionskasse mit oder ohne Arbeitgeber fortführen wollen.
Fortführung mit neuem Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge kann fortgeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls bei der MER angeschlossen ist.

Wenn sich der neue Arbeitgeber der MER nicht angeschlossen hat, kann die betriebliche Altersvorsorge nicht fortgeführt werden.
Fortführung ohne Arbeitgeber
Nach Beendigung einer Beschäftigung können Sie mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bei der
Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses stellen. Weitere Informationen zum Antrag
Die Beitragszahlung ist bis zur Höhe des zuletzt durch Entgeltumwandlung gezahlten monatlichen Beitrags möglich

Innerhalb der ersten

Altersvorsorge nach mehr als
★★★★★ – von An- bis Abreise
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine zusätzlich zur gesetzlichen Rente angesparte Altersvorsorge verwendet wird, um im Alter besser abgesichert zu sein. Daher fördert er die betriebliche Altersvorsorge stark. Wenn später kein Geld mehr da ist, kann dieser Zweck nicht mehr erfüllt werden.
Wenn das angesparte Kapital einer Altersvorsorge zum Beispiel vorzeitig verbraucht wurde, wirkt sich das langfristig nachteilig aus. Was kurzfristig wie ein finanzieller Vorteil erscheint, führt später zu geringeren monatlichen
Abfindung
Auch bei der Abfindung genießen Sie den 5-Sterne-Service der MER-Pensionskasse. Wenn bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge der MER eine Abfindung möglich ist, bieten wir Ihnen diese automatisch an. Sie müssen nichts unternehmen, sondern können sich entspannt zurücklehnen – ganz wie im Urlaub.
Die betriebliche Altersvorsorge (Zusage) bei der
Für die betriebliche Altersvorsorge der MER gelten bestimmte Regelungen, die bei einer Abfindung zu beachten sind. Entscheidend sind dabei insbesondere der Einzahlungsweg der Beiträge sowie die Dauer seit Beginn der Altersvorsorge.
In diesen Fällen ist eine Abfindung der MER-Pensionskasse möglich:

wenn die gesamte unverfallbare Altersvorsorge (Rentenanwartschaft) nicht über monatlich

sofern die Altersvorsorge (Rentenanwartschaft) weniger als

Wenn eine Abfindung möglich ist, bieten wir Ihnen diese automatisch an.
* 1 % der Bezugsgröße zur Sozialversicherung;
Unverfallbar oder nicht?

Eine durch Entgeltumwandlung (Beiträge des Beschäftigten) finanzierte Altersvorsorge ist sofort unverfallbar und bleibt erhalten (§ 1b BetrAVG).

Wenn eine betriebliche Altersvorsorge bei der

Liegt die Dauer unter
** Für ältere Zusagen gelten unter Umständen andere Zeiträume.
Übertragung
Unter bestimmten Bedingungen kann das angesparte Geld Ihrer Altersvorsorge bei der MER-Pensionskasse – innerhalb des ersten Jahres nach dem Ende der Beschäftigung – auf die Altersvorsorge eines neuen Arbeitgebers übertragen werden.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren neuen Arbeitgeber und prüfen Sie mit ihm die Möglichkeit der Übertragung auf die neue Versorgungseinrichtung.
Mehr Überblick, weniger Aufwand: Unter Umständen könnte es lohnenswert sein, bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei einer Stelle zu Wichtige Information
Wir können Ihnen leider keine Auskunft zum Vergleich der
Wir können Ihnen folgende Hinweise anbieten: Bei einem Wechsel gilt
Beitragsfrei
Wenn Ihre Beschäftigung endet, meldet Ihr Arbeitgeber diese Information der

