Renten so
stabil wie ein
Wüstenfelsen

Für alle Fälle: All-Inclusive abgesichert

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Wo finde ich, was ich habe?

Die betriebliche Altersvorsorge der MER-Pensionskasse bietet Ihnen eine starke zusätzliche Absicherung sowie eine starke Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung – zum Beispiel in welchem Tarif Ihre Altersvorsorge geführt wird – finden Sie in den Dokumenten der MER, insbesondere in der jährlich erstellten Standmitteilung sowie in der Renteninformation.

ME(H)R ERFAHREN

Die Standmitteilung und Renteninformation finden Sie jederzeit online in unserem Portal-Angebot. Alternativ können Sie sich an die Mitgliederbetreuung wenden – entweder über das Kontaktformular im Portal oder telefonisch montags bis freitags während der Servicezeiten.

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Berufsschutz Plus Schutzschild

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So zuverlässig wie die Sonne im Griechenland-Urlaub 

Folgende Leistungen bietet Ihnen die MER-Pensionskasse:

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Altersrente
Vorgezogene Altersrente
Invaliditätsrente
Hinterbliebenenrente**
inkl. Leistungen für Waisen
Tarif 1
Tarif 2 *
Tarif 3

* Tarifgruppe 2 (Tarif 2 und 2/2015) // ** Verwitwete Ehepartner und Personen aus eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Waisen

Wichtige Reiseinformation

Bitte beachten Sie: Aus den bisher und nachfolgend beschriebenen Inhalten zu unseren Leistungen und Tarifen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Satzung*** und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen – der MER-Pensionskasse VVaG. Die AVB zu den MER-Tarifen haben wir Ihnen auf dieser Seite verlinkt. // Alle AVB der MER-Tarife auf einen Blick

*** Die Satzung der MER-Pensionskasse finden Sie im Vorsorgeportal (LOGIN).

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Icon Nerven und Psyche

Unsere Tarife

Viele Mitglieder reisen bei der MER-Pensionskasse in den Tarifen 1 und 2. Beide Tarife sind mittlerweile für neue Eintritte geschlossen.

Seit dem 1. Juli 2021 bietet die MER den Tarif 3 an. Dieser Tarif ist für Neueintritte offen.

Klicken Sie auf die einzelnen Tarife, um ME(H)R zu erfahren:

Tarif 1

Schon einmal vorab: Der Tarif 1 wurde zum 30. Juni 2021 für neue Zusagen geschlossen, es gibt also keine Neuaufnahmen mehr. Für diejenigen, die bereits einen Vertrag im Tarif 1 haben, ändert sich natürlich nichts. Die bisher im Tarif 1 abgeschlossenen Verträge bleiben bestehen.

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Das wird eingezahlt
  • Beschäftigte entrichten einen Beitrag in Höhe von bis zu maximal 2 % ihres Brutto-Einkommens als Arbeitnehmerbeitrag.
  • Der Arbeitgeberbeitrag muss mindestens doppelt so hoch sein wie der jeweils entrichtete Arbeitnehmerbeitrag. Die Obergrenze beträgt 6 % des jeweiligen Brutto-Einkommens.
  • Eine zusätzliche Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung) ist nicht möglich.
  • Die Beitragszahlung ist maximal bis zum Alter 63 möglich.
Altersrente: Diese Reiserouten gibt es

Voraussetzung für die Bewilligung ist immer der Bezug der gesetzlichen Rente. Zudem muss das Beschäftigungsverhältnis beim angeschlossenen Unternehmen beendet sein. Im Alter von 63 endet spätestens die Beitragszahlung.

Der Bezug erfolgt grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Hier lohnt sich das Warten
Wer seine Altersrente erst später in Anspruch nehmen will, erhält für jeden weiteren Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres bis zum Rentenbezug einen Zuschlag.

Den frühen Flug nehmen
Wer vor Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen möchte, muss für jeden Monat vor dem 63. Lebensjahr Abschläge in Kauf nehmen.

Rentenbaustein 60
Mitglieder, die bis zum 30.06.1995 eingetreten sind, erhalten ggf. bereits ab dem Alter 60 einen Teil ihrer Altersrente ausgezahlt.

    ME(H)R Schutz: Invaliditätsrente

    Im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung wird eine Invaliditätsrente gewährt. Die Invalidität muss anhand eines Rentenbescheides der Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden. Bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, ruht die Invaliditätsrente. Was wirklich gut ist: Die bis zum Zeitpunkt der Invalidität erworbenen Ansprüche bleiben erhalten.

    Mit abgesichert: Hinterbliebenenrente

    Beim Tod eines Mitglieds haben verwitwete Personen bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft (aus Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft mit mindestens 6 Monaten Bestand zum Zeitpunkt des Todes) und Waisen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die Höhe dieser Leistungen beträgt in der Regel:

    – bei Verwitweten 60 %
    – bei Waisen 15 %

    des Rentenanspruchs der oder des Verstorbenen oder – wenn der Sterbefall vor Erreichen der Rente eintritt – des bis dahin erworbenen Rentenanspruchs.

    Generell gilt für alle Renten: Leistungen können erst nach einer Mitgliedschaft von 3 Jahren in der MER-Pensionskasse (Wartezeit) und Eintritt des Versorgungsfalls gewährt werden.

    Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 1:

    Tarif 2 *

    Bis zum 30. Juni 2021 haben Mitglieder bei freiwilliger (zusätzlicher) Beitragszahlung (Gehaltsumwandlung) den Tarif 2 oder Tarif 2/2015 erhalten. Neben Tarif 1 ist auch die Tarifgruppe 2 mittlerweile für neue Eintritte geschlossen. Auch hier gilt: Für alle, die bereits einen Vertrag in der Tarifgruppe 2 haben, ändert sich natürlich nichts. Viele nutzen Tarif 2 bzw. Tarif 2/2015 zusätzlich zum Tarif 1.
    Berufsschutz Plus Schutzschild
    Das wird eingezahlt

    Es handelt sich um eine freiwillige (zusätzliche) Beitragszahlung (Gehaltsumwandlung). Über Höhe und Fälligkeit entscheiden Beschäftigte in Absprache mit ihrem Arbeitgeber. Einige Arbeitgeber steuern darüber hinaus Zuschüsse zur Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung) bei.

    Altersrente: Diese Reiserouten gibt es

    Voraussetzung für die Bewilligung ist immer der Bezug der gesetzlichen Rente. Der Bezug der MER-Rente erfolgt grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

    Wie bei Tarif 1 gilt: Wer später in Rente geht, profitiert von Zuschlägen. Wer bereits früher seine Altersrente in Anspruch nimmt, ist von Abzügen betroffen. Die genauen Höhen unterscheiden sich im Einzelfall.

    ME(H)R Schutz: Invaliditätsrente

    Im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung wird eine Invaliditätsrente gewährt. Die Invalidität muss anhand eines Rentenbescheides der Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden. Bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, ruht die Invaliditätsrente.

    Mit abgesichert: Hinterbliebenenrente

    Beim Tod eines Mitglieds haben verwitwete Personen bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft (aus Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft mit mindestens 6 Monaten Bestand zum Zeitpunkt des Todes) Anspruch auf eine Rentenzahlung. Waisen sind nicht anspruchsberechtigt. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente bemisst sich nach den Tarifbestimmungen.

    Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu den Tarifen der Tarifgruppe 2:

    Tarif 3

    Seit dem 1. Juli 2021 bietet die MER-Pensionskasse den Tarif 3 an. Der Tarif ist offen für Neueintritte von Beschäftigten angeschlossener Unternehmen, die bisher keine andere Zusage haben. Ein Tarif so zeitgemäß wie die CO₂-Kompensation bei einer Flugreise.

    Berufsschutz Plus Schutzschild
    Icon Gehaltsumwandlung

    Neu, sicher und (welt)offen

    ME(H)R erfahren: So sicher ist der Tarif 3
    • Garantierte Leistungshöhe aus Beitragszahlungen
    • Weitere Erhöhung der garantierten Rentenleistung in Form von Überschüssen durch zusätzliche Verzinsung bis zum Rentenbeginn (Überschüsse sind abhängig von der Ertragslage der MER-Pensionskasse, bereits zugeteilte Überschüsse sind garantiert).
    • Ab Rentenbeginn gibt es einen zusätzlichen, nicht-garantierten Zuschlag: Dieser wird jedes Jahr neu festgesetzt. Die Höhe ist abhängig von der Verzinsung der Kapitalanlage. Der Zuschlag kann auch vollständig entfallen.
    • Darüber hinaus wird der garantierte Teil der laufenden Renten ab dem Versorgungsfall jährlich um mindestens 1 % erhöht. Abhängig von der Verzinsung der Kapitalanlage können darüber hinaus weitere Rentenerhöhungen erfolgen.

    Sie sind noch nicht angemeldet? Sprechen Sie Ihre Personalabteilung an!

    Das wird eingezahlt

    Je nach Arbeitgeber sind unterschiedliche Modelle möglich. Eines sieht folgendes vor:

    • Beschäftigte entrichten einen Beitrag in Höhe von bis zu maximal 2 % ihres Brutto-Arbeitseinkommens als Arbeitnehmerbeitrag.
    • Der Arbeitgeberbeitrag muss mindestens doppelt so hoch sein wie der jeweils entrichtete Arbeitnehmerbeitrag. Die Obergrenze beträgt 6 % des jeweiligen Brutto-Einkommens.

    Zusätzlich dazu gibt es die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung). In vielen Fällen gibt der Arbeitgeber hier noch einen Zuschlag von bis zu 15 % dazu.

    Einige Arbeitgeber bieten ausschließlich die Gehaltsumwandlung an.

    Bitte informieren Sie sich bei der Personalabteilung bezüglich der konkreten Umsetzung bei Ihrem Arbeitgeber.

    Altersrente: Diese Reiserouten gibt es

    Voraussetzung für die Bewilligung ist immer der Bezug der gesetzlichen Rente. Zudem muss das Beschäftigungsverhältnis beim angeschlossenen Unternehmen beendet sein. Im Alter von 63 endet spätestens die Beitragszahlung.

    Der Bezug erfolgt grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

    Hier lohnt sich das Warten
    Wer die Rente mit 63 Jahren nicht direkt in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat ohne Rentenbezug nach dem 63. Lebensjahr eine zusätzliche, garantierte Erhöhung zum späteren Rentenbeginn.

    Den frühen Flug nehmen
    Wer vor Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen möchte, muss für jeden Monat vor dem 63. Lebensjahr Abschläge in Kauf nehmen.

    ME(H)R Schutz: Invaliditätsrente

    Im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung wird eine Invaliditätsrente gewährt. Die Invalidität muss anhand eines Rentenbescheids der Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden. Bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit ruht die Invaliditätsrente. Was wirklich gut ist: Die bis zum Zeitpunkt der Invalidität erworbenen Ansprüche bleiben erhalten.

    Mit abgesichert: Hinterbliebenenrente

    Beim Tod von Mitgliedern haben verwitwete Personen bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft (aus Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft mit mindestens 6 Monaten Bestand zum Zeitpunkt des Todes) und Waisen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die garantierte Höhe dieser Leistungen beträgt:

    – bei Verwitweten 60 %
    – bei Waisen 15 %

    der Altersrente der oder des Verstorbenen oder – wenn der Tod vor Erreichen der Rente eintritt – des bis dahin erworbenen Rentenanspruchs.

    Generell gilt für alle Renten: Leistungen können erst nach einer Mitgliedschaft von 3 Jahren in der MER-Pensionskasse (Wartezeit) und Eintritt des Versorgungsfalls gewährt werden.

    Hier finden Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 3:

    Leistungen für viele Fälle

    Altersrente

    Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Altersrente von der MER-Pensionskasse:

    • Sie bekommen bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Ihr Beschäftigungsverhältnis wurde beendet.

    Die Altersrente der MER beginnt frühestens am ersten Tag des Monats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beginn Ihrer MER-Rente kann daher ein anderer sein als bei der gesetzlichen Rente.

    Die Altersrente der MER-Pensionskasse gibt es ab Rentenbeginn ein Leben lang. Damit ist sie eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente, um Ihren Lebensstandard langfristig abzusichern.

    Persönliche Leistungen

    Weitere Details zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge bei der MER – zum Beispiel über den Renteneintritt, zur flexiblen Planung sowie zu den Regelungen möglicher Zu- und Abschläge – finden Sie in den Beschreibungen der MER-Tarife.

    Informationen zu Rentenhöhen

    Informationen zu den Rentenhöhen Ihrer persönlichen Altersvorsorge bei der MER enthalten die Standmitteilung sowie die Renteninformation. Diese Dokumente finden Sie im Vorsorgeportal. // ME(H)R ERFAHREN

    Auszahlung

    Laufende Rente

    Auszahlung in einer Summe

    Abfindung

    Die Auszahlung einer Altersrente erfolgt grundsätzlich in Form einer laufenden Rente. Eine Auszahlung in einer Summe – Kapitalzahlung oder Abfindung – ist nicht möglich.

    Ein regelmäßiges Einkommen aus der Arbeit ist unverzichtbar. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht vor einer großen finanziellen Unsicherheit.

    Mit einer Absicherung über die MER-Pensionskasse liegen Sie auch hier richtig. Die Pensionskasse unterstützt Sie mit einer monatlichen Rente, denn staatliche Leistungen bei Erwerbsminderung allein reichen meist nicht aus.

    Berufsschutz Plus Schutzschild

    Invaliditätsrente

    Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Invaliditätsrente von der MER-Pensionskasse:

    • Sie bekommen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Ihr Beschäftigungsverhältnis ruht oder wurde beendet.

    Der Rentenbeginn ist frühestens der erste Tag des Monats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beginn Ihrer MER-Invaliditätsrente kann daher von dem der gesetzlichen Leistung abweichen.

    Für Leistungen bei Invalidität gilt eine Wartezeit von 3 Jahren. So lange muss eine Altersvorsorge bei der MER bestehen, damit im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung ein Anspruch auf Leistung besteht.

    Persönliche Leistungen

    Weitere Details zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge bei der MER finden Sie in den Beschreibungen der MER-Tarife.

    Teilweise Invalidität

    Bei teilweiser Invalidität (Erwerbsminderung), also wenn Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, kann die Invaliditätsrente gekürzt werden.

    Rückkehr in den Beruf

    Wenn Sie nach einer befristeten Invaliditätsrente von der MER-Pensionskasse ins Erwerbsleben einsteigen, können wieder Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden. Erhalten Sie dauerhaft eine Invaliditätsrente der MER, dann wird aus dieser Leistung mit Erreichen der Altersgrenze automatisch eine lebenslange Altersrente.

    Auszahlung

    Laufende Rente

    Auszahlung in einer Summe

    Abfindung

    Die Auszahlung einer Invaliditätsrente erfolgt grundsätzlich in Form einer laufenden Rente. Eine Auszahlung in einer Summe – Kapitalzahlung oder Abfindung – ist nicht möglich.

    Icon Nerven und Psyche

    Sicherheit für die, die bleiben

    Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die MER-Pensionskasse sichern Sie auch Ihre Familie ab. Eine Mitgliedschaft bei der MER bietet mehr als die eigene Absicherung. Es gibt Schutz, der im Fall der Fälle auch für die Familie da ist. So wird betriebliche Altersvorsorge zur gelebten Fürsorge.

    Das Betriebsrentengesetz und die darauf aufbauenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften schließen die Vererbung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus. Es gibt auch kein Sterbegeld und keine Zahlungen für Bestattungskosten. Sofern keine rentenberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind, verbleibt das Kapital der Altersvorsorge in der Versichertengemeinschaft der Pensionskasse.

    Hinterbliebenenrente

    Ehepartner bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner

    Zu den Hinterbliebenen mit Anspruch auf eine Leistung zählen Ehepartner bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Die Höhe der Leistung beträgt 60 % der Altersrente der verstorbenen Person – bzw. 60 % des bis dahin erreichten Rentenanspruchs (bei Tarif 2 abweichend), falls der Fall vor Rentenbeginn eintritt. Voraussetzung ist, dass die Ehe bzw. die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mindestens sechs Monate bestanden hat. Lebensgefährten haben keinen Anspruch.

    Eheschließung nach Leistungsbeginn

    Bei Heirat nach Beginn einer Alters- oder Invaliditätsrente besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nur, wenn die Ehe bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mindestens 10 Jahre bestanden hat. Im Falle der Wiederheirat wird eine einmalige Abfindung in Höhe einer Jahresrente gezahlt.

    Wenn der Altersunterschied zwischen den Partnern größer als 15 Jahre ist, kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden.

    Waisen

    Darüber hinaus können – je nach MER-Tarif – auch Waisen eine Leistung erhalten. Wenn eine Hinterbliebenenrente vorgesehen ist, beträgt diese 15 % der Altersrente der verstorbenen Person – bzw. 15 % des bis dahin erreichten Rentenanspruchs, falls der Fall vor Rentenbeginn eintritt.

    Dauer der Waisenrente

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (Zusage) der verstorbenen Person vor dem 01.01.2007 begonnen hat, wird die Waisenrente bis zum 21. Lebensjahr gewährt – und, sofern eine Schul- oder Berufsausbildung besteht, maximal bis zum 27. Lebensjahr. Hat die Altersvorsorge bei der MER nach dem 31.12.2006 begonnen, wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr gewährt – und, bei bestehender Schul- oder Berufsausbildung, maximal bis zum 25. Lebensjahr.

    Persönliche Leistungen

    Weitere Details zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge bei der MER finden Sie in den Beschreibungen der MER-Tarife.

    Daten Hinterbliebene

    Daten über mögliche rentenberechtigte Hinterbliebene speichern wir nicht. Das gehört zum Grundsatz der Datensparsamkeit. Nur wenn ein Antrag auf Leistungen gestellt wird, fragen wir die nötigen Informationen ab.

    Auszahlung

    Laufende Rente

    Auszahlung in einer Summe

    Abfindung*

    Die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente erfolgt grundsätzlich in Form einer laufenden Rente. Eine Auszahlung in einer Summe – Kapitalzahlung oder Abfindung – ist nicht möglich. (*Je nach den konkreten Umständen kann bei einer Wiederheirat eine andere Auslegung möglich sein.)

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