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Welt der MER

Durchstarten mit der betrieblichen Altersvorsorge

FAQ

Der Infoschalter für die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der MER-Pensionskasse.

Übersichtlich strukturiert in die Lebensphasen Ihrer bAV-Reise.

Einchecken zur bAV

Die häufigsten Fragen vor der Anmeldung

Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Um auch später den gewohnten Lebensstandard zu halten, reicht die gesetzliche Rente häufig nicht aus. Deshalb ist es sehr sinnvoll, mehr zu machen. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge der MER ist der Aufbau einer zusätzlichen Rente so stressfrei wie ein All-inclusive-Urlaub.

Welche Leistungen gibt es?

Die betriebliche Altersvorsorge der MER bietet Ihnen eine zusätzliche Absicherung sowie eine starke Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Detaillierte Informationen zu den Leistungen der MER-Tarife finden Sie hier. // ME(H)R ERFAHREN

Welche Tarife gibt es?

Alle neu angemeldeten Beschäftigten erhalten den Tarif 3. Personen, die bis zum 30. Juni 2021 angemeldet wurden, haben damals den Tarif 1 erhalten. Für die freiwillige Einzahlung von eigenen Beiträgen gab es bis zum 30. Juni 2021 die Tarifgruppe 2. Anmeldungen in Tarif 1 und Tarifgruppe 2 sind mittlerweile nicht mehr möglich. Hier finden Sie alles Wichtige zu unseren Tarifen. // ME(H)R ERFAHREN

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für mich?

Zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ist immer lohnenswert. Einige Unternehmen zahlen für ihre Beschäftigten einen regelmäßigen Arbeitgeberbeitrag. Wenn Sie einen eigenen Beitrag einzahlen (Gehaltsumwandlung), sichern Sie sich alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Hier gibt es eine starke Förderung vom Staat: Ihre Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung bei der MER läuft ausschließlich über Ihren Arbeitgeber. Ist dieser ein angeschlossenes Unternehmen, steht einer Teilnahme nichts im Wege. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort bekommen Sie dann alle Infos zur Anmeldung. In einigen Fällen meldet Ihr Arbeitgeber Sie sogar automatisch bei der Pensionskasse an – ganz bequem, so wie der Liegestuhl im Strandurlaub.

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Um die Einzahlung der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge bei der MER kümmert sich der Arbeitgeber. Er behält die Beiträge ein – zum Beispiel im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung – und überweist das Geld anschließend an die Pensionskasse.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Alle Informationen zu möglichen Leistungen des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie zu den für Sie geltenden Regelungen erhalten Sie in Ihrer Personalabteilung. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Arbeitgeber kann es unterschiedliche Modelle geben.

Ansparen und zurücklehnen

Beitragsphase, Arbeitgeberwechsel und Co. – wir beantworten Ihre Fragen

Wo sehe ich, was ich eingezahlt habe?

Ihre im abgelaufenen Kalenderjahr eingezahlten Beiträge finden Sie sowohl in der Standmitteilung als auch in der Renteninformation. Beide Dokumente werden jährlich erstellt und sind im Vorsorgeportal der MER verfügbar. // ME(H)R ERFAHREN

Wie erhalte ich Informationen über die Höhe meiner bisher erreichten Rente?

Sie finden die Höhe Ihrer bisher erreichten Rente in der aktuellen Standmitteilung und der aktuellen Renteninformation. Beide Dokumente werden jährlich erstellt und sind im Vorsorgeportal der MER verfügbar. // ME(H)R ERFAHREN

Wo sehe ich, welchen Tarif ich habe?

Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung, z. B. in welchem Tarif Ihre Altersvorsorge geführt wird, finden Sie in den Dokumenten der MER – insbesondere in der jährlich erstellten Standmitteilung sowie in der Renteninformation. Die Standmitteilung und die Renteninformation finden Sie jederzeit online im Vorsorgeportal der MER. // ME(H)R ERFAHREN

Ebenso können Sie sich an die Mitgliederbetreuung wenden – entweder über das Kontaktformular im Portal oder telefonisch montags bis freitags während der Servicezeiten.

Was ist, wenn ich mehr machen will?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein einfacher Weg, um später mehr Rente zu haben. Es ist möglich, zusätzlich Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung einzuzahlen.

Mit einem Beitrag, den Sie selbst einzahlen, sichern Sie sich alle Vorteile. Diese Gehaltsumwandlung kann sehr attraktiv sein: Sie zahlen zum Beispiel einen Teil aus dem Gehalt ein und wandeln dieses Geld in einen Beitrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge um.

Die Gehaltsumwandlung stimmen Sie mit Ihrer Personalabteilung ab. Wenden Sie sich bei Fragen zur Einzahlung von Beiträgen daher bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen – denn je nach Arbeitgeber kann es unterschiedliche Modelle geben. Um alles Weitere kümmern sich Ihr Arbeitgeber und die Pensionskasse.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Zu diesem Thema finden Sie bei uns alle relevanten Informationen auf einen Blick. // ME(H)R ERFAHREN

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge nach einem Arbeitgeberwechsel fortsetzen?

Die MER bietet beim Thema Fortführung unterschiedliche Möglichkeiten.

Zu diesem Thema haben wir Ihnen alle relevanten Informationen auf einen Blick zusammengestellt. // ME(H)R ERFAHREN

Kann ich nach dem Verlassen meines Arbeitgebers weitere Einzahlungen vornehmen?

Die MER bietet Ihnen diese Flexibilität unter bestimmten Voraussetzungen an.

Sie können innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses einen Antrag auf Fortführung der Beitragszahlung bei der Pensionskasse stellen. Eine spätere Aufnahme der Beitragszahlung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier. // ME(H)R ERFAHREN

Kann ich eine Abfindung bekommen?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine zusätzlich zur gesetzlichen Rente angesparte Altersvorsorge verwendet wird, um im Alter besser abgesichert zu sein. Deshalb gelten für Abfindungen enge Grenzen.

Zu diesem Thema finden Sie bei uns alle relevanten Informationen auf einen Blick. // ME(H)R ERFAHREN

Kurz vor der Landung

Häufige Fragen zur Beantragung der Rente

Wann kann ich in Altersrente gehen?

Sie können Ihre Altersrente der MER beantragen, wenn Sie eine gesetzliche Rente erhalten und das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Je nach Tarif gibt es Unterschiede. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich „Leistungen“. // ME(H)R ERFAHREN

Kann ich meine Rente abweichend von der gesetzlichen Rente beziehen?

Ein späterer Rentenbeginn ist möglich. Die konkreten Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen MER-Tarif. Eine Übersicht sowie weiterführende Informationen zu unseren Tarifen und den dazugehörigen Leistungen finden Sie hier. // ME(H)R ERFAHREN

Wie beantrage ich meine Rente?

Die Leistungen der MER – Alters-, Invaliditäts-, Witwen-/Witwer- oder Waisenrente – können Sie bequem telefonisch oder per E-Mail beantragen.

Für diese und weitere Anliegen steht Ihnen die Mitgliederbetreuung montags bis freitags unter der Telefonnummer 040 28 01 45-312 zur Verfügung. Ebenso können Sie uns auch eine Nachricht über das Kontaktformular im Vorsorgeportal senden. // ME(H)R ERFAHREN

Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen Ihre persönliche Bestandsnummer bereit bzw. geben Sie diese bei schriftlichen Anfragen mit an. Sie finden sie auf den Dokumenten, die Sie von uns erhalten haben.

Die erforderlichen Formulare schicken wir Ihnen per Post zu.

Rente und Relaxen

Rentenzeit, schöne Zeit: Das sind die häufigsten Fragen

Muss ich Sozialabgaben auf die Rente zahlen?

Leistungen der Pensionskasse sind zwar mit dem vollen Beitragssatz abgabenpflichtig (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), aber nur in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht beginnt erst, wenn die Summe Ihrer Betriebsrenten den Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat übersteigt. Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dann von der Pensionskasse direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Muss ich Steuern auf die Rente zahlen?

Wenn die Beiträge steuerfrei über den Arbeitgeber eingezahlt werden, sind die daraus gezahlten Leistungen der Pensionskasse steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert Steuern.

Wurden die Beiträge bereits versteuert eingezahlt (z. B. aus dem Netto-Gehalt), dann sind nur die in den Renten enthaltenen Erträge steuerpflichtig. Die Höhe dieses Ertragsanteils wird im Rentenbescheid ausgewiesen. Der Rest ist steuerfrei.

Die Renten der MER werden Ihnen zunächst ohne Steuerabzug ausgezahlt, sind dann aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Besteuerung erfolgt somit nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Hierfür erhalten Sie für das abgelaufene Kalenderjahr von der Pensionskasse eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“.

Welche Nachweise erhalte ich als Rentenbezieher zur Vorlage beim Finanzamt?

Die MER erstellt jährlich die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt. In dieser Mitteilung (Finanzamt) sind die Rentenbeträge des vergangenen Kalenderjahres nach steuerlichen Merkmalen aufgeführt. Die bescheinigten Leistungen werden gemäß den Vorgaben auch der zentralen Stelle zur Übermittlung an die Landesfinanzbehörden mitgeteilt (§ 22a EStG).

Sie finden die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt ab dem Frühjahr des Folgejahres online im Vorsorgeportal der MER unter „Meine Dokumente“. // ME(H)R ERFAHREN

Wann erhalte ich meine jährliche Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt?

Die MER erstellt jährlich die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt. In dieser Mitteilung (Finanzamt) sind die Rentenbeträge des vergangenen Kalenderjahres nach steuerlichen Merkmalen aufgeführt.

Sie finden die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt ab dem Frühjahr des Folgejahres online im Vorsorgeportal der MER unter „Meine Dokumente“. // ME(H)R ERFAHREN

Schnell und bequem per E-Mail informiert: Tragen Sie im Portal einfach Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten automatisch eine Nachricht, wenn Ihre Mitteilung (Finanzamt) online ist.

Wann endet der Rentenanspruch eines Mitglieds?

Der Anspruch erlischt mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstirbt. In der Regel bekommen bezugsberechtigte Angehörige (verwitwete Personen, Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft [außer in Tarifgruppe V], Waisen [außer in den Tarifgruppen 2 und V]) dann eine Hinterbliebenenrente. Alles zu unseren Tarifen finden Sie im Bereich „Leistungen“. // ME(H)R ERFAHREN

Wer ist anspruchsberechtigt, wenn ich sterbe?

Im Sterbefall zahlt die MER eine Hinterbliebenenrente an verwitwete Personen bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft (aus Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft [außer in Tarifgruppe V] mit mindestens 6 Monaten Bestand zum Zeitpunkt des Todes) und Waisen (außer in den Tarifgruppen 2 und V).

Sterbegeldleistungen oder Bestattungskosten werden nicht gewährt. Weitere Informationen zu den konkreten Regelungen in den einzelnen Tarifen finden Sie hier. // ME(H)R ERFAHREN

Wo finde ich den aktuellen Geschäftsbericht?

Der Geschäftsbericht wird jährlich erstellt und ist in der Regel ab Mitte des Folgejahres im Bereich „Pflichthinweise“ verfügbar. // ME(H)R ERFAHREN

Wir beantworten Ihre Fragen

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter auf Ihrer Reise durch die Welt der betrieblichen Altersvorsorge.

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