Ihr Kompass
durch die
Welt der MER
Durchstarten mit der betrieblichen Altersvorsorge
FAQ
Der Infoschalter für die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der
Übersichtlich strukturiert in die Lebensphasen Ihrer
Einchecken zur bAV
Die häufigsten Fragen vor der Anmeldung
Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Um auch später den gewohnten Lebensstandard zu halten, reicht die gesetzliche Rente häufig nicht aus. Deshalb ist es sehr sinnvoll, mehr zu machen. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge der MER ist der Aufbau einer zusätzlichen Rente so stressfrei wie ein
Welche Leistungen gibt es?
Die betriebliche Altersvorsorge der MER bietet Ihnen eine zusätzliche Absicherung sowie eine starke Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Detaillierte Informationen zu den Leistungen der
Welche Tarife gibt es?
Alle neu angemeldeten Beschäftigten erhalten den
Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für mich?
Zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ist immer lohnenswert. Einige Unternehmen zahlen für ihre Beschäftigten einen regelmäßigen Arbeitgeberbeitrag. Wenn Sie einen eigenen Beitrag einzahlen (Gehaltsumwandlung), sichern Sie sich alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Hier gibt es eine starke Förderung vom Staat: Ihre Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung bei der MER läuft ausschließlich über Ihren Arbeitgeber. Ist dieser ein angeschlossenes Unternehmen, steht einer Teilnahme nichts im Wege. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Dort bekommen Sie dann alle Infos zur Anmeldung. In einigen Fällen meldet Ihr Arbeitgeber Sie sogar automatisch bei der Pensionskasse
Wie werden die Beiträge gezahlt?
Um die Einzahlung der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge bei der MER kümmert sich der Arbeitgeber. Er behält die Beiträge
Was zahlt der Arbeitgeber?
Alle Informationen zu möglichen Leistungen des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie zu den für Sie geltenden Regelungen erhalten Sie in Ihrer Personalabteilung. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständige Person in Ihrem
Ansparen und zurücklehnen
Beitragsphase, Arbeitgeberwechsel und
Wo sehe ich, was ich eingezahlt habe?
Ihre im abgelaufenen Kalenderjahr eingezahlten Beiträge finden Sie sowohl in der Standmitteilung als auch in der Renteninformation. Beide Dokumente werden jährlich erstellt und sind im Vorsorgeportal der MER verfügbar. //
Wie erhalte ich Informationen über die Höhe meiner bisher erreichten Rente?
Sie finden die Höhe Ihrer bisher erreichten Rente in der aktuellen Standmitteilung und der aktuellen Renteninformation. Beide Dokumente werden jährlich erstellt und sind im Vorsorgeportal der MER verfügbar. //
Wo sehe ich, welchen Tarif ich habe?
Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung,
Ebenso können Sie sich an die Mitgliederbetreuung
Was ist, wenn ich mehr machen will?
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein einfacher Weg, um später mehr Rente zu haben. Es ist möglich, zusätzlich Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung einzuzahlen.
Mit einem Beitrag, den Sie selbst einzahlen, sichern Sie sich alle Vorteile. Diese Gehaltsumwandlung kann sehr attraktiv sein: Sie zahlen zum Beispiel einen Teil aus dem Gehalt ein und wandeln dieses Geld in einen Beitrag für Ihre betriebliche Altersvorsorge um.
Die Gehaltsumwandlung stimmen Sie mit Ihrer Personalabteilung ab. Wenden Sie sich bei Fragen zur Einzahlung von Beiträgen daher bitte an die zuständige Person in Ihrem
Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Zu diesem Thema finden Sie bei uns alle relevanten Informationen auf einen Blick. //
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge nach einem Arbeitgeberwechsel fortsetzen?
Die MER bietet beim Thema Fortführung unterschiedliche Möglichkeiten.
Zu diesem Thema haben wir Ihnen alle relevanten Informationen auf einen Blick zusammengestellt. //
Kann ich nach dem Verlassen meines Arbeitgebers weitere Einzahlungen vornehmen?
Die MER bietet Ihnen diese Flexibilität unter bestimmten Voraussetzungen an.
Sie können innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses einen Antrag auf Fortführung der Beitragszahlung bei der Pensionskasse stellen. Eine spätere Aufnahme der Beitragszahlung ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier. //
Kann ich eine Abfindung bekommen?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine zusätzlich zur gesetzlichen Rente angesparte Altersvorsorge verwendet wird, um im Alter besser abgesichert zu sein. Deshalb gelten für Abfindungen enge Grenzen.
Zu diesem Thema finden Sie bei uns alle relevanten Informationen auf einen Blick. //
Kurz vor der Landung
Häufige Fragen zur Beantragung der Rente
Wann kann ich in Altersrente gehen?
Sie können Ihre Altersrente der MER beantragen, wenn Sie eine gesetzliche Rente erhalten und das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Je nach Tarif gibt es Unterschiede. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich „Leistungen“. //
Kann ich meine Rente abweichend von der gesetzlichen Rente beziehen?
Ein späterer Rentenbeginn ist möglich. Die konkreten Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen
Wie beantrage ich meine Rente?
Die Leistungen der
Für diese und weitere Anliegen steht Ihnen die Mitgliederbetreuung montags bis freitags unter der Telefonnummer
Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen Ihre persönliche Bestandsnummer bereit bzw. geben Sie diese bei schriftlichen Anfragen mit an. Sie finden sie auf den Dokumenten, die Sie von uns erhalten haben.
Die erforderlichen Formulare schicken wir Ihnen per Post zu.
Rente und Relaxen
Rentenzeit, schöne Zeit: Das sind die häufigsten Fragen
Muss ich Sozialabgaben auf die Rente zahlen?
Leistungen der Pensionskasse sind zwar mit dem vollen Beitragssatz abgabenpflichtig (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), aber nur in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht beginnt erst, wenn die Summe Ihrer Betriebsrenten den Freibetrag von
Muss ich Steuern auf die Rente zahlen?
Wenn die Beiträge steuerfrei über den Arbeitgeber eingezahlt werden, sind die daraus gezahlten Leistungen der Pensionskasse steuerpflichtig. Von den zu versteuernden Leistungen werden individuelle Freibeträge abgezogen. Das reduziert Steuern.
Wurden die Beiträge bereits versteuert eingezahlt
Die Renten der MER werden Ihnen zunächst ohne Steuerabzug ausgezahlt, sind dann aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Besteuerung erfolgt somit nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Hierfür erhalten Sie für das abgelaufene Kalenderjahr von der Pensionskasse eine
Welche Nachweise erhalte ich als Rentenbezieher zur Vorlage beim Finanzamt?
Die MER erstellt jährlich die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt. In dieser Mitteilung (Finanzamt) sind die Rentenbeträge des vergangenen Kalenderjahres nach steuerlichen Merkmalen aufgeführt. Die bescheinigten Leistungen werden gemäß den Vorgaben auch der zentralen Stelle zur Übermittlung an die Landesfinanzbehörden mitgeteilt
Sie finden die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt ab dem Frühjahr des Folgejahres online im Vorsorgeportal der MER unter „Meine Dokumente“. //
Wann erhalte ich meine jährliche Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt?
Die MER erstellt jährlich die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt. In dieser Mitteilung (Finanzamt) sind die Rentenbeträge des vergangenen Kalenderjahres nach steuerlichen Merkmalen aufgeführt.
Sie finden die Leistungsmitteilung über die gezahlten Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt ab dem Frühjahr des Folgejahres online im Vorsorgeportal der MER unter „Meine Dokumente“. //
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Wann endet der Rentenanspruch eines Mitglieds?
Der Anspruch erlischt mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstirbt. In der Regel bekommen bezugsberechtigte Angehörige (verwitwete Personen, Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft [außer in
Wer ist anspruchsberechtigt, wenn ich sterbe?
Im Sterbefall zahlt die MER eine Hinterbliebenenrente an verwitwete Personen bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft (aus Ehe bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft [außer in
Sterbegeldleistungen oder Bestattungskosten werden nicht gewährt. Weitere Informationen zu den konkreten Regelungen in den einzelnen Tarifen finden Sie hier. //
Wo finde ich den aktuellen Geschäftsbericht?
Der Geschäftsbericht wird jährlich erstellt und ist in der Regel ab Mitte des Folgejahres im Bereich „Pflichthinweise“ verfügbar. //
Wir beantworten Ihre Fragen
Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter auf Ihrer Reise durch die Welt der betrieblichen Altersvorsorge.
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