Geschäftsbericht
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für ein Geschäftsjahr werden in der Regel im Dezember des Folgejahres im Unternehmensregister veröffentlicht. Dort sind Informationen zu früheren Geschäftsjahren verfügbar.
Informationspflichten
Pflichtinformation
(Gemäß § 234l sowie § 234m und § 234n VAG)
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Allgemeine Informationspflichten
Allgemeine Informationen der
Tarif 1 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarifgruppe 2 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarif 3 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarifgruppe V der MER-Pensionskasse VVaG
Vorvertragliche Informationspflichten
Informationen für Versorgungsanwärter der
Grundsätze der Anlagepolitik
(Gemäß § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)
Der
Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
(Gemäß § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)
Die MER-Pensionskasse VVaG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich in Risiken für die
Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung
„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“
Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen der MER-Pensionskasse VVaG zu den Altersversorgungssystemen (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen)
