Geschäftsbericht

Am 5. Juni 2025 wurde der Geschäftsbericht der MER-Pensionskasse VVaG für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Sie können ihn hier einsehen. // Download PDF

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für ein Geschäftsjahr werden in der Regel im Dezember des Folgejahres im Unternehmensregister veröffentlicht. Dort sind Informationen zu früheren Geschäftsjahren verfügbar.

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Informationspflichten

Pflichtinformation

(Gemäß § 234l sowie § 234m und § 234n VAG)

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

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Allgemeine Informationspflichten

Allgemeine Informationen der MER-Pensionskasse VVaG zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Tarif 1 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarifgruppe 2 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarif 3 der MER-Pensionskasse VVaG
Tarifgruppe V der MER-Pensionskasse VVaG

Vorvertragliche Informationspflichten

Informationen für Versorgungsanwärter der MER-Pensionskasse VVaG bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Tarif 3 der MER-Pensionskasse VVaG

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Grundsätze der Anlagepolitik

(Gemäß § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)

Der § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und sie öffentlich zugänglich machen müssen.

Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik gem. § 234i VAG) erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die MER-Pensionskasse VVaG. // Download PDF

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

(Gemäß § 234i VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)

Die MER-Pensionskasse VVaG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich in Risiken für die MER-Pensionskasse VVaG widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung). // Download PDF

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Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4(1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“

Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der MER-Pensionskasse VVaG zu den Altersversorgungssystemen (inklusive der jeweiligen Tarifbestimmungen mit dazugehörigen Bausteintabellen)

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